Glanzruß bringt Ihr Haus in Gefahr

Wenn sich Glanzruß gebildet hat:

Muss dieser unbedingt vom Schornsteinfeger beseitigt werden, um
unkontrollierten Bränden vorzubeugen.

Der Schornsteinfeger entscheidet von Amts wegen, ob der Glanzruß mechanisch oder
durch Ausbrennen entfernt werden muss.

Falls beides nicht möglich ist, muss der Schornsteinfeger die Benutzung der Anlage
durch die Baurechtsbehörde untersagen lassen.

Beim Ausbrennen entstehen sehr hohe Temperaturen. Daher sind Schäden am
Schornstein auch bei fachgerechtem Ausbrennen nicht auszuschließen.

Die Badische Gebäudeversicherung weisen Sie als gesetzliche Versicherer Ihres
Gebäudes darauf hin, dass Sie Schäden am Schornstein, die beim Ausbrennen
entstehen, nicht ersetzen können.

Schäden am übrigen Gebäude werden ersetzt.

Aber:

Sorgen Sie für die Betriebssicherheit der Feuerstätte.
Befolgen Sie Auflagen und Hinweise des Bezirksschornsteinfegermeisters, damit
Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Gestatten Sie das Ausbrennen Ihres Schornsteins, damit Sie sich und Ihre
Familie vor Unglück und Schaden bewahren.

 

Zum Glück gibts den
Schornsteinfeger

Wir sorgen für ...

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Energieeinsparung

Ein Guter Rat zum Schluß:

Ihr Schornsteinfeger,

berät Sie neutral, kompetent und unabhängig

- er hilft Ihnen gern!