Glanzruß bringt Ihr Haus in Gefahr
Wenn sich Glanzruß gebildet hat:
Muss dieser unbedingt
vom Schornsteinfeger beseitigt werden, um
unkontrollierten Bränden vorzubeugen.
Der Schornsteinfeger entscheidet
von Amts wegen, ob der Glanzruß mechanisch oder
durch Ausbrennen entfernt werden muss.
Falls beides nicht möglich
ist, muss der Schornsteinfeger die Benutzung der Anlage
durch die Baurechtsbehörde untersagen lassen.
Beim Ausbrennen entstehen
sehr hohe Temperaturen. Daher sind Schäden am
Schornstein auch bei fachgerechtem Ausbrennen nicht auszuschließen.
Die Badische Gebäudeversicherung
weisen Sie als gesetzliche Versicherer Ihres
Gebäudes darauf hin, dass Sie Schäden am Schornstein, die beim Ausbrennen
entstehen, nicht ersetzen können.
Schäden am übrigen Gebäude werden ersetzt.
Aber:
Sorgen Sie für die
Betriebssicherheit der Feuerstätte.
Befolgen Sie Auflagen und Hinweise des Bezirksschornsteinfegermeisters, damit
Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Gestatten Sie das Ausbrennen Ihres Schornsteins, damit Sie sich und Ihre
Familie vor Unglück und Schaden bewahren.
Zum Glück
gibts den
Schornsteinfeger
Wir sorgen für ...
Brandschutz
Umweltschutz
Energieeinsparung
Ein Guter Rat zum Schluß:
Ihr Schornsteinfeger,
berät Sie neutral, kompetent und unabhängig
- er hilft Ihnen gern!