Die Einstufungsmessung

Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen wurde 1996 geändert. Dadurch wurde im Jahr 1997 die sogenannte Einstufungsmessung durchgeführt, d. h. für die Heizungsanlagen wurden neue Grenzwerte festgelegt und die Feuerungsanlage nach dem gemessenen Abgasverlust eingestuft. Die neuen Grenzwerte sind nach Ablauf der Übergangszeit einzuhalten.

 

Nenn- wärme- leistung in kW

Zeitpunkt, ab dem die neuen Grenzwerte einzuhalten sind
Bei der Einstufung 1997 ermittelter Abgasverlust
bis 10 %
11 %
12 %
13 %
bis 13 %
< 4 - 25
1.11.2004
1.11.2004
1.11.2004
1.11.2002
1.11.2001
25 - 50
1.11.2004
1.11.2004
1.11.2002
1.11.2001
1.11.2001
50 - 100
1.11.2004
1.11.2002
1.11.2001
1.11.2001
1.11.2001
über 100
1.11.2004
1.11.2002
1.11.1999
1.11.1999
1.11.1999

 

Nennwärmeleistung in kW Neue Grenzwerte für Abgasverluste
< 4 - 25
11 %
< 25 - 50
10 %
< 50 - 100
9 %

 

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